Die Abrechnung erfolgt in der Regel über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Kosten werden von den privaten Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder Beihilfen entweder ganz oder teilweise erstattet.

Bitte befragen Sie dazu Ihre Krankenkasse, da die Gebührenerstattung vom persönlichen Vertrag abhängig ist.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung nicht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für “alternative Heilmethoden”abzuschließen. Sprechen sie ihre Krankenkasse diesbezüglich an.

Laborbefunde für Blut, Stuhl und Hormone werden vom Labor direkt mit Ihnen verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass der Behandlungsvertrag immer zwischen Heilpraktiker und Patient besteht. Dies bedeutet, unabhängig davon, ob Ihre Versicherung Ihnen die Rechnung voll oder nur teilweise erstattet, ist der Rechnungsbetrag für die erbrachte Leistung vollständig bei Fälligkeit zu zahlen.